|
DER GASPREISWIDERSTAND Widerspruch gegen Gaspreiserhöhungen Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ermöglicht nach § 315, dass einseitig festgelegte Preiserhöhungen durch Gerichte überprüft werden können. Seit Dezember 2004 haben tausende von Gaskunden die Möglichkeit genutzt, einseitigen Preiserhöhungen zu widersprechen. Zuletzt hat der Energiekonzern Vattenfall vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg eine Niederlage einstecken müssen. Der Konzern zog eine Klage gegen eine Rentnerin auf Zahlung der vollen Stromrechnung zurück. Die Kundin hatte ihre Stromrechnung für drei Jahre rückwirkend um 30 Prozent gekürzt und sich dabei auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) berufen, Stichwort "Billigkeit ". Laut dieser Vorschrift muss ein Monopol-Anbieter nachweisen, dass seine Preise nicht missbräuchlich überhöht sind. Vattenfall lehnte jedoch ab, diesen Beweis anzutreten. Begründung: Es gebe zahlreiche Wechselmöglichkeiten auf dem Berliner Strommarkt, weshalb von einer Monopolstellung nicht gesprochen werden könne. Das Gericht ließ jedoch erkennen, dass es der Argumentation von Vattenfall nicht folgen will. Es komme nicht auf die Vielzahl der Stromvertriebe in einer Stadt an, sondern auf die marktbeherrschende Stellung des Unternehmens. Vattenfall gehöre einem Oligopol an, das mehr als 80 Prozent der deutschen Kraftwerkskapazität kontrolliert. Dies sei ein Beleg für Marktmacht, so das Gericht in einer Vorentscheidung. siehe auch wikinews.de Überhöhte Strompreise: Berlinerin siegt gegen Vattenfall Mit dem folgenden Musterschreiben können auch Sie unberechtigten und unbegründeten Gaspreiserhöhungen widersprechen: Musterschreiben.pdf (PDF-Datei) |